Weiterentwicklung der IV (WE IV): Neuerungen

Die Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der IV» (WE IV) soll das System der Invalidenversicherung verbessern, indem die Eingliederung verstärkt und eine Invalidität verhindert wird. Die WE IV verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • engere Begleitung von gesundheitlich beeinträchtigten Kindern und ihren Familien
  • Überarbeiten der Liste der Geburtsgebrechen
  • gezieltere Unterstützung von Jugendlichen beim Übergang ins Berufsleben
  • Ausweitung der Beratung und Begleitung für Personen mit psychischen Beeinträchtigungen
  • Ersatz des heutigen (abgestuften) Rentenmodells durch ein stufenloses System
  • Verbesserung der Qualität und Transparenz bei der Durchführung von Gutachten

Die Revision tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie im folgenden Merkblatt: 42.d (ahv-iv.ch)

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