Die Gesetzesrevision «Weiterentwicklung der IV» (WE IV) soll das System der Invalidenversicherung verbessern, indem die Eingliederung verstärkt und eine Invalidität verhindert wird. Die WE IV verfolgt insbesondere folgende Ziele:
Die Revision tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Weitere Informationen finden Sie im folgenden Merkblatt: 42.d (ahv-iv.ch)