Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1225 auf 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer). Die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO werden von 514 auf 530 Franken pro Jahr erhöht, der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV von 980 auf 1010 Franken.