Änderungen per 1. Januar 2025 - Leistungen und Beiträge

Gerne machen wir Sie mit beiliegendem Merkblatt auf die Änderungen per 01.01.2025 aufmerksam.

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 Prozent erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1225 auf 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).

Bei einem Verdienst unter 2500 Franken (bisher CHF 2300) sind Beiträge nur auf Verlangen des Versicherten zu erheben. Der Mindestbeitrag wird von 514.00 auf CHF 530 Franken erhöht dies gilt für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV wird von 980 auf 1010 Franken erhöht.

AHV/IV-Minimalrente steigt um 35 Franken

Übersicht: Beträge gültig ab dem 1. Januar 2025

Merkblatt Änderungen auf 1. Januar 2025

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