Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen (AHV 21). Sie wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Was ist neu?
Die konkreten Weisungen zur Reform werden zurzeit noch ausgearbeitet. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, Vorausberechnungen mit Rentenansprüchen ab dem 1. Januar 2024 unter Berücksichtigung der Gesetzgebung der Reform AHV 21 vornehmen zu können (voraussichtlich August/September 2023).
Nützliche Links
Bundesamt für Sozialversicherungen - Alle Informationen zur Reform AHV 21 im Überblick
Berechnung - Neues Referenzalter
Berechnung - Zuschlag und Kürzungssätze für die Frauen der Übergangsgeneration