Bei Wohnsitz im Ausland müssen Leistungen über die schweizerische Ausgleichskasse beantragt werden.
Schweizerische Ausgleichskasse SAK
Avenue Edmond-Vaucher 18
Postfach 3100
1211 Genève 2
Telefon: |
+ 41 (0)58 461 91 11 |
Fax: |
+ 41 (0)58 461 97 05 |
E-Mail: |
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Webseite: |
Sie müssen Ihre Abreise bei der kantonalen Ausgleichskasse oder Verbandsausgleichskasse in der Schweiz ankündigen, die Ihre Leistung bisher überwiesen hat. Die zuständige Kasse wird daraufhin die Rentenakten an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf übermitteln, welche die Zahlung Ihrer Rente übernehmen wird. Der Leistungsbezüger der AHV kann seine Zahlungsadresse frei wählen (Überweisung in die Schweiz oder ins Ausland). Die AHV-Leistungen zugunsten der im Ausland lebenden Personen werden im Allgemeinen in der Landeswährung ihrer Zahlungsadresse ausbezahlt.
Melden Sie uns den Wegzug ins Ausland über unser Kontaktformular.