Header private

Altersrente

Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.

Der Anspruch auf eine Altersrente entsteht am ersten Tag des Monats, welcher der Vollendung des ordentlichen Rentenalters folgt.

Im Rahmen des flexiblen Rentenbezugs können Sie die Altersrente

  • um ein oder zwei Jahre vorbeziehen, oder
  • um ein bis höchstens fünf Jahre aufschieben.

Kinderrenten

Wenn Sie rentenberechtigt sind, haben Sie Anspruch auf Kinderrenten für Söhne und Töchter

  • bis diese das 18. Altersjahr beendet haben, oder
  • bis diese ihre Ausbildung abgeschlossen haben, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr.

Während dem Vorbezug der Altersrente besteht kein Anspruch auf Kinderrenten.

STABILISIERUNG DER AHV (AHV 21) - WAS ÄNDERT?

Kontakt

Kontakt