Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt der Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) legt für die in den Kantonen ausbezahlten Familienzulagen einen Mindestansatz pro Kind und Monat fest. Derzeit beträgt die Kinderzulage monatlich mindestens 200 Franken und die Ausbildungszulage mindestens 250 Franken, wobei die Kantone höhere Ansätze vorsehen können.
Die Mindestansätze der Familienzulagen werden auf den 1. Januar 2025 um 7,1% erhöht. Dadurch erhöht sich die Kinderzulage von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat (die Beträge sind jeweils auf den nächsthöheren Franken aufgerundet).
Auswirkungen für den Kanton Bern
Im Kanton Bern sind die Familienzulagen im Gesetz über die Familienzulagen (KFamZG; BSG 832.71) geregelt. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die obligatorischen Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen) 115% der Zulagen nach Art. 5 FamZG betragen und auf Fünffrankenbeträge aufgerundet werden (Art. 1 KFamZG). Aufgrund der vom Bundesrat beschlossenen Mindestansätzen führt dies im Kanton Bern zu folgenden Familienzulagen:
Familienzulagen pro Monat (bisher) | Familienzulagen pro Monat ab 1. Januar 2025 | |
Kinderzulagen CHF 230.00 | Kinderzulagen CHF 250.00 | |
Ausbildungszulagen CHF 290.00 | Ausbildungszulagen CHF 310.00 |
Die laufenden Familienzulagen werden durch die Familienausgleichskasse automatisch ab 01.01.2025 angepasst. Im Verlauf vom Dezember 2024 werden die neuen Entscheide ab 01.01.2025 erstellt.
Bundesamt für Sozialversicherung - Mindestsätze der Familienzulagen werden erhöht