Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2024 angenommen. Gestützt darauf wird ab 2026 jährlich eine 13. AHV-Rente ausgerichtet. Die Auszahlung erfolgt jeweils im Dezember, erstmals im Dezember 2026. Anspruch auf eine 13. AHV-Rente haben Versicherte, die im Dezember des jeweiligen Jahres eine Altersrente beziehen. Sie entspricht 1/12 der im Kalenderjahr effektiv ausgerichteten Altersrenten. Dabei werden Kinderrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration gemäss der Reform AHV 21 nicht berücksichtigt. Die Auszahlung erfolgt automatisch und ohne das AHV-Rentnerinnen und Rentner aktiv werden müssen.
Ein Anspruch auf die 13. AHV-Rente besteht ausschliesslich für Personen mit einer AHV-Altersrente. Bezügerinnen und Bezüger einer IV-Rente, Hinterlassenenrente oder Kinderrente sind davon ausgeschlossen.