Coronavirus: Verkürzung Quarantäne auf 5 Tage

Am 12. Januar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Covid-19-Verordnung besondere Lage zu ändern. Ab dem 13. Januar 2022 wird die Quarantäne für Personen, die mit einer Person in Kontakt waren, die positiv auf das Coronavirus getestet wurde oder unter Verdacht steht, infiziert zu sein, von 10 auf 5 Tage reduziert.

Infolge dieser Änderung der Quarantäneregeln wird die Entschädigung ab dem 13. Januar 2022 auf maximal 5 Taggelder reduziert statt wie bisher 7 Taggelder. In besonderen Fällen kann die zuständige kantonale Behörde in Übereinstimmung mit Art. 7 Abs. 5 Covid-19-Verordnung Besondere Lage eine andere Quarantänedauer vor-sehen. In diesen Fällen wird nur die effektive Anzahl angeordneter Quarantänetage entschädigt, höchstens jedoch 7 Tage.

Zur Medienmitteilung: Coronavirus: Bundesrat schlägt Verlängerung der Massnahmen vor und verkürzt Isolation und Quarantäne auf 5 Tage (admin.ch)

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