Coronavirus: Corona-Erwerbsersatz bis Ende 2022 verlängert

Die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz wurden um ein Jahr verlängert und sind neu bis zum 31. Dezember 2022 gültig. Der Bundesrat hat die Anpassungen auf Verordnungsstufe an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 beschlossen, nachdem das Parlament die Änderungen im Covid-19-Gesetz verabschiedet hat.

Zur Medienmitteilung: Coronavirus: Corona-Erwerbsersatz bis Ende 2022 verlängert (admin.ch)

Die Anmeldungen/Verlängerungen für die Corona Erwerbsersatzentschädigung können wie bisher bei unserer Ausgleichskasse eingereicht werden.

Der Bundesrat hat zudem am 17. Dezember 2021 beschlossen, die Schutzmassnahmen für besonders gefährdete Personen bis zum 31. März 2022 zu verlängern. Folglich wird der Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung für besonders gefährdete Personen bis zu diesem Datum verlängert.

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