Aktuell gültige Fristen für die Anmeldung von EO Corona Entschädigungen

Die Frist zur Geltendmachung des Anspruches des Corona-Erwerbsersatzes wurde auf den 31.05.2022 bzw. 30.06.2022 und 30.09.2022 verkürzt. Anträge, die nach diesem Datum eingehen können nicht mehr bearbeitet werden.

Folgende Fristen gelten:

LeistungGültigkeit AnspruchFrist für Geltendmachung des Anspruchs
Quarantäne02.02.202231.05.2022
Ausfall Fremdbetreuung16.02.202231.05.2022
Veranstaltungsverbot16.02.202231.05.2022
Betriebsschliessung16.02.202231.05.2022
Erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Allgemeinen16.02.202231.05.2022
Besonders gefährdete Personen31.03.202230.06.2022
Erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Veranstaltungsbereich30.06.202230.09.2022
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