Arten und Ansätze der Familienzulagen ab 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 werden im Kanton Waadt die Kinderzulagen ab dem 3. Kind um CHF 40 auf CHF 340 reduziert (bisher CHF 380). Bei Familien mit mindestens 3 Kindern, für die Anspruch auf Kinderzulagen besteht, gilt die Besitzstandgarantie. Die Ausbildungszulagen für das 1. und 2. Kind werden um CHF 40 auf CHF 400 erhöht (bisher CHF 360).

Informationen zu den aktuell geltenden Arten und Ansätze der Familienzulagen finden Sie in der Tabelle 1 des folgenden Dokuments: Arten und Ansätze der Familienzulagen (PDF im Mailanhang)

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